Kreistagsfraktion

Hilfe und Besuchsdienst für Alleinlebende

Modellprojekt des Landkreises Neunkirchen

Bei der Beschäftigungsgesellschaft AQA des Landkreises stehen ab sofort 15 Freiwillige bereit, allein lebende Menschen aufzusuchen, sich mit ihnen zu unterhalten, zu spielen oder einfach gemeinsam Dinge des alltäglichen Lebens zu erledigen. Auch besteht die Möglichkeit, die Personen zum Arzt, zur Apotheke oder zum Friseur zu begleiten; oder einmal ins Kino oder Theater zu gehen; vielleicht miteinander kochen oder backen; auch auf den Friedhof gehen. Vieles ist denkbar. Die Leistung ist kostenfrei! Im Einzelfall ist es sogar möglich, dass die Besuche auch am Abend oder am Wochenende stattfinden. Nicht möglich sind natürlich pflegerische Dienste an den Personen oder Arbeiten für die Person oder im Auftrag, Arbeiten gegen Bezahlung. Der Besuchsdienst soll den Menschen soziale Kontakte und Nähe gebe und sie dem öffentlichen Leben näher bringen. Interessierte bekommen nähere Auskünfte bei der AQA, Melanie Seiler, 06821/22817 oder per Email: melanie.seiler@aqa-nk.de

 

 

Neue Hilfen für bedürftige Kinder und Jugendliche

 

Im Rahmen des Bildungspakets des Bundes haben jetzt 2.500 bedürftige Kinder und Jugendliche in unserem Landkreis mehr Chancen auf Bildung und soziale Teilhabe. Es gibt nun Zuschüsse bei Tagesausflügen, dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Anträge können von Eltern gestellt werden, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Zuständig ist das Sozialamt des Landkreises. Die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung wird beim Kreisjugendamt bearbeitet. Für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehen, werden die Leistungen für den Schulbedarf durch das Jobcenter gewährt. Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.landkreis-neunkirchen.de.