Archiv für August 2011

Zurück zum Absender: Massive handwerkliche Fehler im Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände

Zurück zum Absender: Massive handwerkliche Fehler im Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände

 

„Die SPD fordert das Umweltministerium auf, den vorgelegten Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände dringend zu überarbeiten. Das Klagerecht darf so nicht umgesetzt werden. Wir stehen klar zur Verbandsklage, aber die massiven handwerklichen Fehler im Entwurf machen das Gesetz zum zahnlosen Tiger. Mit diesem Gesetz wird der Tierschutz nicht gestärkt“, so die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagfraktion, Gisela Kolb.

An vielen Stellen des Ministeriumsentwurfs sind schwammige Formulierungen enthalten, die einen großen Interpretationsspielraum zulassen. Strittig ist zum Beispiel, ob mit diesem Gesetzentwurf den Tierschutzverbänden nicht die Möglichkeit eingeräumt ist, zu klagen, wenn Behörden Maßnahmen im Sinne des Tierschutzes unterlassen. So hätten Tierschützer immer noch keine Handhabe, üble Haltungsbedingungen wie im Fall der Kuhherde in Eft-Hellendorf gerichtlich unterbinden zu lassen. Über zehn Jahre unternahmen Behörden nichts gegen quälerische Haltungsbedingungen, obwohl sie mehrfach darauf aufmerksam gemacht wurden. So was darf nicht wieder vorkommen. Deshalb brauchen wir ein vernünftiges Gesetz.

„Die heutige Anhörung zum Gesetzentwurf kann mit dem folgenden Worten zusammengefasst werden: Überarbeitung dringend erforderlich!“, so Kolb.