Kein Kind darf zurückgelassen werden

 ”Kein Kind darf zurückgelassen werden – Kinderrechte müssen in Verfassung verankert werden”

 

Die Saar-SPD hat es begrüßt, dass der Bundesrat am kommenden Freitag auf Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz beraten will. Das Saarland hatte die Kinderrechte bereits

 

2007 auf Initiative der SPD in die Landesverfassung aufgenommen.

 

Die stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Cornelia Hoffmann-Bethscheider zeigt sich besonders erfreut darüber, dass die Saar-CDU ihre frühere ablehnende Haltung endgültig aufgegeben hat und die Jamaika-Regierung der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung jetzt auch im Bundesrat zustimmen will.

 

Hoffmann-Bethscheider: “Obwohl alle Staaten der Welt – mit Ausnahme der USA und Somalia – bereits 1989 der UN-Kinderrechtskonvention zugestimmt und sich damit verpflichtet haben, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, ist dies bisher in Deutschland nicht geschehen.” Eine verfassungsmäßige Verankerung des Rechtes der Kinder auf Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung würde in der Praxis bedeuten, dass der Staat dort schneller handeln kann, wo dies für das Kindeswohl geboten ist. “Eine Grundgesetzänderung würde die staatlichen Entscheidungsträger bei der Interessenabwägung im Sinne des Kindeswohls stärken”, erklärt Hoffmann-Bethscheider.

 

Die aktuelle Debatte über wachsende Kinderarmut, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Reich und Arm und die häufigen Fälle von Vernachlässigung zeige aber auch, dass den Worten auch Taten folgen müssten. Hoffmann-Bethscheider: “Der Staat muss mehr dafür tun, kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen und für gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendliche zu sorgen. Dazu gehörtein flächendeckendes Angebot an KiTa- und Krippenplätzen ebenso wie ein funktionierendes System der frühen Hilfen und der Unterstützung junger Familien. Kein Kind darf zurückgelassen werden.”

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